Einlagensicherung / Anlegerentschädigung

Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt  bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.

Die FactorBank AG unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG). Die FactorBank AG ist Mitglied bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

Weitere Informationen:

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz

Einlagensicherung Informationsbogen